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Investiturstreit/Simonie

Im 10. Jahrhundert wurde es allgemein üblich, daß die weltlichen Herrscher die Bistümer ihres Landes an Laien vergaben (=Laieninvestitur). Oft wurden die Bistümer auch regelrecht verkauft (= Simonie, nach dem Zauberer Simon in Apg. 8, 4 ff, bes. 8, 18 f.). Die Simonie war bereits auf dem 4. oekumenischen Konzil verdammt worden, aber auch die weiteren Verdammungen (auf dem 7. Konzil und lokalen Konzilen) konnten diesen Mißbrauch nicht unterbinden. So wies auch Bonifatius im 8. Jahrhundert auf den in seinem Bistum zunehmenden Mißstand hin, Petrus Damiani kämpfte unter Leo IX. (1049-1054) energisch gegen die Simonie, aber erst Papst Gregor VII. verbot 1075 die simonistische Laieninvestitur. Der deutsche Kaiser Heinrich IV. widersetzte sich diesem Beschluß, da seine Macht weitgehend auf den von ihm gegen hohe Zahlungen eingesetzten Bischöfen beruhte. Gregor VII. bedrohte Heinrich mit dem Bann, der auch 1076 vollzogen wurde, nachdem Heinrich auf einer Synode in Worns die Absetzung des Papstes beschließen ließ. Heinrich unterwarf sich dann 1080 dem Papst (Gang nach Canossa), wurde anschlließend aber doch von seinen eigenen Fürsten abgesetzt und vom Papst gebannt. Heinrich setzte daraufhin Clemens III. als Gegenpapst ein und belagerte Rom. Der Investiturstreit zog sich unter seinem Sohn Heinrich V. und mehreren Päpsten bis zum Wormser Konkordat von 1122 hin (vgl. 1. Laterankonzil). Das Konkordat löste die Problematik, die sich aus der Doppelstellung der deutschen Bischöfe ergab: Sie waren sowohl weltliche Fürsten und deshalb vom Kaiser in ihr Amt einzusetzen wie geistliche Oberhirten und deshalb von dem geistlichen Regiment für ihr Amt zu weihen.

Ebenso wie die Simonie ein gesamtkirchliches Problem war, war der Investiturstreit keineswegs auf das Deutsche Kaiserreich beschränkt. Zum Investiturstreit in Großbritannien vgl. Anselm.

Der Investiturstreit


© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 04-10-14
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