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Inquisition

Die Inquisition (aus dem lateinischen inquirere = untersuchen, erforschen), die Ausforschung und Verurteilung von Abweichlern ist keine spezifisch christliche Einrichtung. Sie wird auch in anderen Religionen und Ideologien zum Ausschluß von Abweichlern angewandt. Die Besonderheit der Inquisiton gegegenüber anderen Gerichtsverfahren liegt darin, daß der Ankläger auch Richter ist und ein (unabhängiger) Verteidiger nicht vorgesehen ist.

In den Anfängen der Kirche wurden die Auseinandersetzungen mit Häretikern und Ketzern überwiegend auf literarischer und verbaler Ebene geführt. Erst nachdem die Kirche Staatskirche geworden war, wurden die ersten Todesurteile (gegen die Manichäer und Donatisten) verhängt. In der Westkirche traten - anders als in der Ostkirche - bis in das 12. Jahrhundert keine großen Abweichungen auf, erst der Kampf gegen die Katharer und Waldenser führte zu der Einrichtung von Inquisitionsgerichten. 1231 ernannte Gregor IX. die ersten Inquisitoren, die in erster Linie Geistliche der Dominikaner- und Franziskanerorden waren. Die Vollstreckung der verhängten Strafe (in der Regel Tod auf dem Scheiterhaufen) wurde dem Staat übertragen, da die Kirche "kein Blut vergißt". Die päpstliche Inquisitonsbehörde erhielt den Namen Sanctum Officium und wurde in ihrer Geschichte auch gegen Juden und Protestanten aktiv. Besonders ausgedehnt war die Inquisiton in Spanien, wo ein eigener Großinquisitor auch Judenchristen und maurische Christen verfolgte. Die spanische Inquisiton wurde erst 1843 aufgehoben. Das Sanctum Offcium wurde 1965 zur Glaubenskongregation umgewandelt, die auch weiterhin Ankläger und Richter ist und Akteneinsicht oder eine freie Verteidigung nicht vorsieht.


© Joachim Januschek
Letzte Änderung: 04-10-14
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